Die ambulante Familienpflege ist ein besonderes Leistungsangebot für Familien mit einem oder mehreren Kindern bis zum 12. Lebensjahr. Sollten die Eltern aufgrund von Krankheit oder einer anderen Notsituation nicht mehr in der Lage die Betreuung des/r Kindes/r zu gewährleisten, übernimmt das zuständige Jugendamt oder die Krankenkasse auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung die Kosten der ambulanten Familienpflege.

Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung bei den jeweiligen Kostenträgern. Der Bewilligungszeitraum richtet sich nach dem Bedarf der einzelnen Notsituation. Er kann sich über Stunden, Tage, Wochen oder Monate erstrecken.

In Absprache mit unseren Kunden leisten wir in Ihrem Haushalt konkrete Unterstützung zur Bewältigung des Familien-Alltags. Zu unseren Leistungen zählen u. a.

Pädagogische Betreuung der Kinder einschließlich Säuglingspflege
  • Betreuung der Kinder in Absprache mit den Eltern
  • Sicherstellung des Schul- oder Kindergartenbesuchs
  • Begleitung zu medizinischen oder therapeutischen Maßnahmen
  • Freizeitgestaltung
  • Hausaufgabenbetreuung
  • Aufrechterhaltung sozialer Kontakte
Pflege von erkrankten Familienangehörigen
  • Pflege der erkrankten Personen inklusive Krankenbeobachtung
  • Zubereitung und Darreichung besonderer Kostformen
  • Pflege von Wöchnerinnen
Erledigung der alltäglichen Haushaltsarbeit
  • Einkaufen (unter Berücksichtigung des Haushaltsbudgets)
  • Zubereiten von Mahlzeiten
  • Wäschepflege
  • Reinigung der Wohnräume
Die Kinderbetreuung stellen wir in Absprache mit Ihnen sicher
Die Kinderbetreuung stellen wir in Absprache mit Ihnen sicher.

Vier häufig gestellte Fragen zur ambulanten Familienpflege
Sie haben Fragen rund um das Thema Pflege?
Wir beraten Sie kompetent unter der kostenfreien Service-Rufnummer:
0 800 - 90 70 440